Nutzungsbedingungen

Folgender Vertrag definiert die Lizenz- und Nutzungsbedingungen für die b‑Sys Software.
Alles hier Folgende gilt sowohl für die kostenlose wie auch die gekaufte Version von b‑Sys, außer es wird ausdrücklich etwas anderes gesagt.

Wenn Sie diese Software installieren oder nutzen, dann geben Sie damit Ihre Zustimmung zu den Bestimmungen dieses Vertrages. Sollten Sie den folgenden Bestimmungen nicht zustimmen, so dürfen Sie diese Software nicht installieren und nicht nutzen.

Absatz 1: Eigentumsrecht

Die Software b‑Sys ist Eigentum der Firma b‑Sys und ist durch Urheberrechte gesetzlich geschützt, wobei bestimmte Elemente auch unter dem Schutz von Gesetzen über Markenzeichen, Markencharakteristika und Geschäftsgeheimnisse stehen und auch durch Patentgesetze geschützt sein können.
Sie dürfen die Software oder deren begleitende Dokumentation nicht modifizieren, übersetzen, reversierend nachvollziehen, dekompilieren, auseinandernehmen oder darauf beruhende Derivativwerke schaffen. Sie dürfen desweiteren keinerlei Rechte an der Software oder an der sie begleitenden Dokumentation in jedweder Form an jedwede Personen vermieten, verpachten oder dafür eine Unterlizenz erteilen.

Absatz 2: Vertriebsweg

b-Sys wird ausschließlich übers Internet vertrieben. Es werden keine Medien oder Informationsmaterial wie z.B. Handbücher versendet. b-Sys darf von privaten und von professionellen Nutzern kostenlos aus dem Internet heruntergeladen und auf PCs installiert werden.

Absatz 3: Erläuterung der Lizenzformen

Die Software b-Sys wird in drei verschiedene Formen genutzt.

1. Private Nutzer können b-Sys kostenlos für ihren Briefverkehr nutzen. Es gibt hierfür keine zeitliche Beschränkung.
2. Professionelle Nutzer können b-Sys in einer Testphase (deren zeitliche Dauer von der Intensität der Nutzung abhängt) ebenfalls kostenlos nutzen. Diese Testphase ist bereits eine vollwertige, produktive professionelle Nutzung der Software mit dem gesamten Funktionsumfang von b-Sys. Falls b-Sys danach weiter kommerziell genutzt werden soll, so muss es gekauft werden.
3. Nach dem Kauf einer Lizenz durch einen professionellen Nutzer entfällt die zeitliche Beschränkung und es kann nahtlos produktiv weitergearbeitet werden. b-Sys kann dann zeitlich unbeschränkt auf dem lizenzierten PC genutzt werden. Siehe hierzu Absatz 4

Mit dem Kauf der Software erklärt der Nutzer somit implizit und bindend, dass er ein kommerzieller, professioneller Nutzer ist.

Absatz 4: Kauf einer b-Sys Lizenz und Bindung der Lizenz an einen PC

Dieser Absatz erklärt den Kauf einer b-Sys Lizenz und gilt somit ausschließlich für professionelle Nutzer. Wenn sich ein professioneller Nutzer nach der Testphase (siehe Absatz 3) entschließt, b-Sys zu kaufen, dann geschieht ein solcher Kauf immer für einen ganz bestimmten PC, der über seine Hardware-Identifikation (PC-ID) identifiziert wird. Der nach dem Kauf übersendete Lizenzschlüssel dient der "Freischaltung" der Software zur weiteren professionellen Nutzung und funktioniert ausschließlich auf dem beim Kauf angegebenen PC. Die gekaufte Lizenz ist unter keinen Umständen übertragbar auf einen anderen PC sondern technisch und vertraglich fest mit diesem verbunden. Bitte beachten Sie: Auch durch Umbau Ihres PCs (zum Beispiel durch den Einbau einer neuen Speicherplatte) kann sich Ihre PC-ID ändern - auch dann muss b-Sys neu erworben werden.

Wenn Sie einen PC, der eine gekaufte und an b-Sys bezahlte Lizenz der b-Sys Software enthält weiterverkaufen, so dürfen Sie die b-Sys-Lizenz mit weiterverkaufen. Dies ist die einzige Ausnahme vom im Absatz 1 Vereinbarten.

Falls Sie b-Sys längere Zeit professionell auf mehr als einem PC oder mehr als einem Arbeitsplatz nutzen wollen, so sind Sie verpflichtet, für jeden dieser Arbeitsplätze eine b-Sys - Lizenz zu kaufen. Die Nutzung einer erworbenen Lizenz auf mehreren Arbeitsplätzen ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich mit der Zustimmung zu diesem Vertrag, dies zu unterlassen.

Falls Sie die obigen Einschränkungen nicht befolgen, dann brechen Sie damit diesen Vertrag. Dies resultiert in einem automatischen Widerruf der Lizenz und befähigt b‑Sys, weitere angemessene rechtliche Schritte einzuleiten.

Absatz 5: Widerrufsrecht

Bereits durch die Installation der kostenlosen b-Sys Software entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen der Firma b-Sys und dem Nutzer der Software. Diese Installation ermöglicht eine kostenlose, trotzdem aber vollständige, produktive Nutzung aller Features der b-Sys Software auch für professionelle Zwecke. Diese Testphase ist dafür gedacht, dass professionelle Nutzer sich darüber klar werden können, ob sie b-Sys erwerben wollen oder nicht. Ein Widerruf erst nach dem Kauf der Software erscheint somit wenig sinnvoll. Für einen Widerruf nach dem Kauf gelten immer die gesetzlichen Regeln bezüglich professioneller Kunden. siehe hierzu Absatz 3

Falls ein Nutzer den Kauf der Software widerruft, so behält es sich b-Sys vor, den Zeitraum der produktiven professionellen Nutzung der Software (seit der Installation der kostenlosen Version) in Rechnung zu stellen.

Absatz 6: Einschränkung der Rechtsmittel

Das alleinige und exklusive Ihnen zustehende Rechtsmittel unter diesem Lizenzvertrag besteht in einer Rückerstattung des Kaufpreises oder der Reparatur der Software je nach Wahl der Firma b-Sys.

Die maximale Haftung der Firma b-Sys für jeglichen von Ihnen selbst erhobenen Anspruch oder jeglichen Anspruch eines Dritten, der durch Sie oder für Sie geltend gemacht wird und der auf Ihrem Auftrag oder der Gewährleistung basiert, soll in keinem Fall die tatsächlich von Ihnen an Sys für das Produkt gezahlte Summe überschreiten.
b-Sys garantiert NICHT daß die in der Software enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen oder daß der Betriebseinsatz der Software unterbrechungslos und fehlerfrei sein wird.
Computer-Software ist normalerweise mit versteckten Fehlern und mit Inkompatibilität in Bezug auf andere Computer-Software und Hardware behaftet.
Sie sollten sicherstellen, daß alle gespeicherten Dateien und Programme ordnungsgemäße Reservekopien haben, um einen Datenverlust zu verhindern, der die Folge eines Software-Versagens sein könnte.
Unter keinen Umständen haftet b-Sys für irgendwelche indirekte, zufällige, kollaterale, exemplarische sowie Folge- und Sonderschäden oder Verluste, die aus dem Kauf oder der Verwendung von Produkten herrühren, die von b-Sys bezogen wurden.

Absatz 7: Gewährleistung

Die Software dritter Parteien, welche zusammen mit b-Sys-Produkten gebündelt wird oder angeboten wird, wird von b-Sys nicht gewährleistet, kann jedoch einer Gewährleistung nach Belieben des Drittherstellers unterliegen. Bei nachgewiesenen, nachvollziehbaren Software-Fehlern verpflichtet sich b-Sys zum kostenlosen Ersatz der Software durch eine Version, die diesen Fehler nicht enthält.

Die oben beschriebene Gewährleistung der Firma b-Sys wird nicht erweitert, verringert oder berührt dadurch, daß b-Sys technische Beratung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der der Software liefert bzw. daß b-Sys Berichte über Produktqualität, technische Unterstützung oder Kundenzufriedenheit abgibt, und es entsteht für die Firma b-Sys hieraus keinerlei zusätzliche Haftung.

Die oben beschriebene Gewährleistung kann durch Sie nicht weiterübertragen werden.

b-Sys ist ein eingetragenes Markenzeichen der Firma b-Sys.